Die Lex Koller: Wie Ausländer Schweizer Immobilien erwerben
Aktualisiert im April 2024 • Verfasst von den Immobilienrechtlern der Berg&Bach Relocation AG
Der Erwerb von Grundeigentum durch Personen im Ausland ist in der Schweiz durch ein Bundesgesetz stark reglementiert – das sogenannte Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller). Ziel des Gesetzes ist es, eine Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern.
Wer gilt als "Person im Ausland"?
Als Person im Ausland gelten in erster Linie ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb der Schweiz. EU/EFTA-Bürger, die einen tatsächlichen steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz begründen (Bewilligung B oder C), sind Schweizer Bürgern weitgehend gleichgestellt und unterliegen beim Erwerb von Hauptwohnsitzen nicht den Einschränkungen der Lex Koller.
Sonderregelungen für Ferienwohnungen
In bestimmten Tourismusregionen (z.B. Graubünden, Wallis, Berner Oberland) können Ausländer unter strengen Kontingenten Ferienwohnungen erwerben. Diese müssen in einer vom jeweiligen Kanton bezeichneten Zone liegen, und die Nettowohnfläche darf im Regelfall 200 Quadratmeter nicht überschreiten.
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