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Berg&BachRelocation & Trust
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Treuhand & Steuern

Der Leitfaden zur Pauschalbesteuerung in der Schweiz

Aktualisiert im April 2024 • Verfasst von den Steuerexperten der Berg&Bach Relocation AG

Schweizer Steuerberatung Beratung

Die Schweiz ist weltweit bekannt für ihre politische Stabilität, Sicherheit und erstklassige Lebensqualität. Für vermögende Privatpersonen, die ihren Wohnsitz in die Eidgenossenschaft verlegen möchten, bietet das System der Besteuerung nach dem Aufwand (landläufig Pauschalbesteuerung genannt) eine hochattraktive und rechtssichere Besteuerungsgrundlage.

Was ist die Pauschalbesteuerung?

Im Gegensatz zur regulären Besteuerung wird bei der Pauschalbesteuerung nicht das weltweite Einkommen und Vermögen als primäre Bemessungsgrundlage herangezogen. Stattdessen bildet der weltweite Lebensaufwand (die Lebenshaltungskosten) des Steuerpflichtigen und seiner Familie die Basis für die Steuerberechnung. Dies bietet eine erhebliche Vereinfachung des Deklarationsverfahrens und eine verlässliche Kalkulierbarkeit.

Die wichtigsten Voraussetzungen

  • Keine Schweizer Staatsbürgerschaft: Das Verfahren steht ausschließlich ausländischen Staatsangehörigen offen.
  • Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz: Der Steuerpflichtige darf in der Schweiz keinerlei reguläre Arbeit ausüben (ausländische Investitionstätigkeiten sind gestattet).
  • Erster Wohnsitzwechsel: Der Bewerber darf in den letzten zehn Jahren keinen steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz gehabt haben.
"Die Verhandlung eines individuellen Steuerrulings mit den kantonalen Steuerkommissären erfordert detailliertes Zahlenmaterial und langjährige Erfahrung. Wir sichern Ihnen stabile Pauschalen."

Berechnung der Mindestbemessungsgrundlagen

Auf Bundesebene und in den meisten Kantonen gilt eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage. Diese beträgt für die direkte Bundessteuer aktuell CHF 400'000. Je nach Kanton weicht dieser Mindestbetrag für kantonale Steuern ab. In der Praxis wird zudem häufig das 7-Fache der jährlichen Eigenmietwert- oder Mietkosten der genutzten Schweizer Immobilie als Referenzwert herangezogen.

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